Gezahlte Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückfordern
6. August 2020, von
Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei Krediten zu unrecht bezahlte Bearbeitungsgebühren zurück zu fordern, da sie bereits seit Jahren rechtswidrig sind.
Haben die meisten Banken trotz entsprechender Urteile weiterhin kassiert, müssen sie sie dem Kreditkunden heute erstatten.
Dabei gilt: Kunden können für die in den letzten zehn Jahren erhobenen Gebühren eine Rückerstattung fordern. Das gilt allerdings nur noch bis Ende 2014. Denn mit Ablauf des Jahres 2014 verjähren Rückforderungen für alle bis Ende 2011 gezahlten Gebühren.
Achtung: Die Rückforderung von ab 2012 gezahlten Gebühren ist noch nicht verjährt. Prüfen Sie also Ihre Rückforderungsansprüche genau!
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