Stiftung Warentest empfhiehlt

Gezahlte Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückfordern

6. August 2020, von Tom Bamberg

Kreditvergabe der BankenDie Stiftung Warentest empfiehlt, bei Krediten zu unrecht bezahlte Bearbeitungs­gebühren zurück zu fordern, da sie bereits seit Jahren rechts­widrig sind.

Haben die meisten Banken trotz entsprechender Urteile weiterhin kassiert, müssen sie sie dem Kreditkunden heute erstatten.

Dabei gilt: Kunden können für die in den letzten zehn Jahren erhobenen Gebühren eine Rückerstattung fordern. Das gilt allerdings nur noch bis Ende 2014. Denn mit Ablauf des Jahres 2014 verjähren Rückforderungen für alle bis Ende 2011 gezahlten Gebühren.

Achtung: Die Rück­forderung von ab 2012 gezahlten Gebühren ist noch nicht verjährt. Prüfen Sie also Ihre Rückforderungsansprüche genau!

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